Berufssprachkurs B1

  
 
Berufssprachkurs B1 in Offenburg (400 UE)       Sichern Sie sich schnell Ihren Platz 
30.11.26 - 15.04.2027: Mo - Fr             08:30 - 12:45 Uhr    
Ferienzeiten: 23.12.26 - 08.01.27; 30.03. - 02.04.27
 
Das Kursangebot für die Kurse ab Januar 2027 wird voraussichtlich am 18.12.2026 bekanntgegeben. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung bei uns vergeben. Sichern Sie sich schon jetzt Ihren Platz auf der Interessentenliste für einen der nächsten Kurse.
 
Für die Anmeldung zu dem Berufssprachkurs B1 brauchen Sie einen aktuellen Berechtigungsschein und ein DTZ-Zertifikat. Ausstellende Behörden für den Berechtigungsschein sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das BAMF. 
 
Falls Ihr Sprachzertifikat älter als 6 Monate ist, müssen Sie einen Einstufungstest ablegen. Der Test ist verbindlich und entscheidet über die mögliche Teilnahme. Sollten wir an der Echtheit Ihres Sprachzertifikats zweifeln, behalten wir uns ebenfalls das Recht einer Überprüfung Ihrer aktuellen Sprachkenntnisse vor. 
 
Um den Sprachstand B1 zu erreichen, sind zusätzlich zum Kursbesuch mindestens eine Stunde Nacharbeit und Lernzeit pro Tag nötig. Sollten Sie das nicht leisten können, raten wir Ihnen von dem Kursbesuch ab.
 
Der Kurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für den Beruf B1" (DTB B1) ab.
 
Bitte bringen Sie den Berechtigungsschein UND Ihr Zertifikat mit zur Anmeldung.
 
Wichtig: Den Berufssprachkurs B1 können Sie nur besuchen, wenn Sie ALLE Stunden Ihres Integrationskurses verbraucht und den Integrationskursbesuch mit dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) beendet haben. Sie müssen also ihr komplettes Stundenkontingent inkl. möglicher Wiederholerstunden ausgeschöpft haben: 600 UE (Integrationskurs), 900 UE (Zweitschriftlernerkurs) bzw. 1200 UE (Alphabetisierungs-/ Geringliteralisiertenkurs).
 
Eine Ausnahme gilt für Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 (Verordnung über die Berufsbezogene Deutschsprachförderung), die keinen Zugang zum Integrationskurs haben.