Berufssprachkurse (BAMF) A2 - C1
Wichtige: Aufgrund geänderter Vorgaben des BAMF können bundesweit bis auf weiteres nur Berufssprachkurse auf Niveau B2 durchgeführt werden.
Sie möchten Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und haben bereits einen Integrationskurs besucht bzw. nachweislich Vorkenntnisse im Deutschen? Dann sind die Berufssprachkurses des BAMF genau das Richtige für Sie.
Kursinformationen
Niveaustufen und Kursdauer
Basiskurs B2 mit 400 oder 500 Stunden
Max. 12 Ferientage für die Dauer des Sprachkurses.
Kursorte
Die Berufssprachkurse finden in Offenburg und Kehl statt.
Kurszeiten
Vormittagskurse B2 in Offenburg : Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 12:45 Uhr
Vormittagskurse B2 in Kehl : Montag bis Freitag, 08:15 Uhr bis 12:30 Uhr
Nachmittagskurse B2 in Offenburg : Mo, Di, Do und Fr, 13:30 Uhr bis 16:45 Uhr
Abschlussprüfung
Die Berufssprachkurse mit den Sprachzielniveaus B2 schließen mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Tests für den Beruf B2" (DTB) ab.
Der DTB ist ausschließlich Teilnehmer:innen der Berufssprachkurse vorbehalten, die ihren Berufssprachkurs bis zum Ende besucht haben. Die Anmeldung zum DTB erfolgt persönlich im Kurs. Teilnehmer:innen, die den Kurs vorzeitig abbrechen oder wegen zu hoher Fehlzeiten vom Kurs ausgeschlossen werden, werden umgehend von der Prüfung abgemeldet.
Bei Nichtbestehen können Teilnehmer:innen der Berufssprachkurse die Prüfung bei Vorliegen einer günstigen Prognose einmal kostenlos wiederholen. Wiederholungsprüfungen müssen spätesten vier Monaten nach der Erstprüfung abgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der DTB nicht mehr wiederholt werden.
Die Anmeldung zur fristgerechten Wiederholungsprüfung muss persönlich und mit Termin erfolgen.
Um das Sprachniveau B2 zu erreichen, sind zusätzlich zu den Unterrichtsstunden zwei bis drei Stunden Nacharbeit und Lernzeit pro Tag erforderlich.
Sie haben einen Integrationskurs absolviert und / oder haben bereits nachweislich Vorkenntnisse im Deutschen auf Niveau B1 (nicht älter als 6 Monaten). Sollten Sie kein aktuelles B1-Zertifikat vorlegen können, vereinbaren wir gleich bei der Anmeldung einen Einstufungstermin mit Ihnen.
Wichtig: Wir führen nur einen Einstufungstest mit Ihnen durch, wenn Sie einen Berechtigungsschein oder eine Zuweisung vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit vorlegen können, die Ihnen die Teilnahme an einem Berufssprachkurs in Aussicht stellen.
Für die Teilnahme an einem vom BAMF geförderten Berufssprachkurs benötigen Sie eine Berechtigungsschein. Ausstellende Behörden sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das BAMF.
- Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind bzw. Arbeitslosengeld I beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie Leistungen nach SGB II beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter.
- Beschäftigte und Auszubildende müssen direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahme an einem Berufssprachkurs stellen. In diesem Fall unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin.
Bitte bringen Sie folgenden Unterlagen mit:
- Ihren Ausweis / Pass / Aufenthaltstitel,
- Das Original Ihres Berechtigungsscheins für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter bzw. BAMF. Sollte das Original noch nicht vorliegen, ist eine Anmeldung nur möglich, wenn Sie eine schriftliche Zuweisung Ihres persönlichen Ansprechpartners von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter mit Namen und E-Mail-Adresse Ihres Ansprechpartners abgeben.
- Ihren Nachweis über das Sprachniveau B1 (nicht älter als 6 Monaten). Sollten Sie kein aktuelles B1-Zertifikat vorlegen können, vereinbaren wir gleich bei der Anmeldung einen Einstufungstermin mit Ihnen.
- Ihren aktuellen Nachweis über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG (falls vorhanden).
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können wir Sie zu einem unserer BSK B2 anmelden. Die Plätze werden bei Bekanntgabe der neuen Kurstermine nach Eingang der Anmeldung bei uns vergeben.
Weitere Informationen zur berufsbezogenen Sprachförderung des BAMF erhalten Sie hier.
Die Teilnahme an einem vom BAMF geförderten Berufssprachkurs ist kostenlos, außer Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt über 20.000 € bei einzeln veranlagten Personen bzw. über 40.000 € bei gemeinsamen veranlagten Paaren. Übersteigt Ihr Einkommen diese Grenze, müssen seit dem 01.11.2023 je 2,56 € / UE bezahlen. Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen nachweisen. Bei einzeln veranlagten Personen reichen Kopien der Entgeltbescheinigungen des Arbeitgebers der letzten drei Monate. Gemeinsam veranlagte Personen müssen eine Kopie des letzten Steuerbescheids einreichen. Können Sie diese Einkommensnachweise nicht vorlegen, fördert das BAMF die Teilnahme beschäftigter Personen nur zu 50 %. Personen, die einen Eigenanteil bezahlt und den Kurs erfolgreich beendet haben, erstattet das BAMF auf Antrag 50 % des gezahlten Eigenanteils zurück. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung auf Rückerstattung des Eigenanteils.
