Häufig gestellte Fragen - FAQ
Unsere gängigen Kurse sind:
- Integrationskurse: Alle Informationen auf einen Blick hier.
- Intensivkurse: Unsere Intensivkurse zeichnen sich durch eine hohe Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche aus, sodass Sie schnell und effektiv das gewünschte Sprachniveau erreichen und mit der deutschen Sprache in Kontakt kommen. Die hohe Kursintensität fördert schnelle Lernerfolge, erfordert aber auch ein hohes Maß an Eigenmotivation und Nacharbeit zu Hause. Die Kurse finden nur in Offenburg statt und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Hierbei gibt es keine Fördermöglichkeiten durch das BAMF.
Außerdem bieten wir nach Bedarf Online-, Abend, Firmen-, Asylbewerber- und Berufssprachkurse an. Sie finden alle Kurse, auch die für die Prüfungsvorbereitung oder für Projekte, auf unserer Homepage unter Kurse
Um sich für einen Intensiv- oder Abendkurs auf dem Niveau B1, B2 oder C1 verbindlich anzumelden, machen Sie bitte auf unserer Homepage einen kostenlosen Einstufungstest online, um so Ihr Kursniveau festzustellen. Das Ergebnis schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anmeldung (auch als Screenshot). Für einen B1-Kurs machen Sie den Einstufungstest A2. Für einen B2-Kurs machen Sie den Einstufungstest B1, für C1 machen Sie den Einstufungstest B2
Für Integrationskurse gibt es einen verpflichtenden Einstufungstest nach Terminvereinbarung.
Nach der Anmeldung zum Einbürgerungstest ist kein Rücktritt möglich. Die Unterlagen werden personenbezogen bestellt.
Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist ausgeschlossen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie ohne Verwaltungsgebühr von der Prüfung zurücktreten.
Das ärztliche Attest ist spätestens am ersten Werktag nach dem Prüfungstag bis 12:00 Uhr bei uns einzureichen.
Ein Rücktritt nach Anmeldeschluss ist mit einem ärztlichen Attest und gegen eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € möglich.
Vor Anmeldeschluss beträgt die Verwaltungsgebühr 10,00 €.
Das ärztliche Attest ist spätestens am ersten Werktag nach dem Prüfungstag bis 12:00 Uhr bei uns einzureichen.
Das gibt es immer wieder. Glücklicherweise können Sie sich für die Prüfung jederzeit wieder anmelden. Sie können diese beliebig oft wiederholen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie die kompletten Prüfungsgebühren wieder entrichten müssen. Deshalb ist es im Vorfeld sinnvoll, sich noch einmal richtig vorzubereiten. Entsprechende Intensivkurse oder Vorbereitungskurse finden Sie unter Kurse.
Für Integrationskurse (IK) oder berufsbezogene Deutschsprachförderkurse (DeuFö) gibt es spezielle Regelungen. Bitte treten Sie hierzu mit uns in Kontakt.
- telc-Deutsch B1 und B2-Prüfungen: Ja. Jedoch fällt dann die gesamte Prüfungsgebühr nochmals an. Die Teilwiederholung muss spätestens 12 Monate ab Ausstellungsdatum des Ergebnisprotokolls der Erstprüfung stattfinden.
- Bei den Prüfungen DTZ, telc Deutsch A2/B1, Start Deutsch A2 und Goethe Deutsch C1 sind Teilprüfungen nicht möglich.
Die Prüfungen werden von dem Goethe-Institut, telc oder dem BAMF bewertet, deswegen haben wir keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass die Rückmeldung über Ihr Ergebnis bis zu 8 Wochen dauern kann.
Wenn Sie eine Genehmigung durch das BAMF auf einen Fahrtkostenzuschuss haben, dann gestattet Ihnen das BAMF bei einer Entfernung von mindestens 5 km Fußweg zum Kursort einen Zuschuss in Form einer kursabschnittsbezogenen Pauschale. Die Pauschale entnehmen Sie bitte der Bewilligung Ihres Fahrtkostenzuschusses. Der Zuschuss wird erst nach der Abrechnung durch das BAMF (am Ende des Moduls) ausgezahlt und kann somit bis zu 3 Monate dauern.
Nach der Anmeldung zum Einbürgerungstest ist kein Rücktritt möglich. Die Unterlagen werden personenbezogen bestellt.
Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist ausgeschlossen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie ohne Verwaltungsgebühr von der Prüfung zurücktreten.
Das ärztliche Attest ist spätestens am ersten Werktag nach dem Prüfungstag bis 12:00 Uhr bei uns einzureichen.
Ein Rücktritt nach Anmeldeschluss ist mit einem ärztlichen Attest und gegen eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € möglich.
Vor Anmeldeschluss beträgt die Verwaltungsgebühr 10,00 €.
Das ärztliche Attest ist spätestens am ersten Werktag nach dem Prüfungstag bis 12:00 Uhr bei uns einzureichen.
1. 25 € beim Einbürgerungstest
2. 150 € beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
3. 185 € bei der B1-Prüfung
4. 205 € bei der B2-Prüfung
5. 290 € bei der C1-Prüfung
Am besten per E-Mail an anmeldung@ids-offenburg.de. Sollten Sie im Integrations- oder Berufssprachkurs länger als 1 Tag fehlen, brauchen Sie ein ärztliches Attest.
