Integrationskurse

  

Kursinformationen

Kursarten und Niveaustufen
Kursdauer
  • Allgemeiner Integrationskurs: 6 Module plus 1 Modul (Orientierungskurs)
  • Integrationskurs mit Alphabetisierung und Zweitschriftlernerkurs: 9 Module plus 1 Modul (Orientierungskurs)
  • Ein Modul dauert je nach Anzahl der Wochenstunden zwischen 4 und 8 Wochen.
Kursorte
Die Integrationskurse finden in Offenburg, Achern, Kehl und online statt.
 
Kurszeiten
  • Vormittagskurse:     Montag bis Freitag, 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Nachmittagskurse:  Montag bis Freitag. 13:30 Uhr bis 16:45 Uhr
  • Abendkurse:            in der Regel 3 Abende pro Woche von 18:00 bis 21:15 Uhr
Abschlussprüfungen
 

  • Berechtigungsschein des BAMF:
    -  Zuwander:innen, die beim Jobcenter sind, erhalten dort Ihren Berechtigungsschein für den Integrationskurs. Bitte wenden Sie sich an Ihre:n persönliche:n Ansprechpartner:in beim Jobcenter.
    -  Zuwander:innen aus anderen Staaten wenden sich für den Berechtigungsschein bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
    - Asylbewerber:innen wenden sich für den Berechtigungsschein an die zuständige Asylbewerberleistungsbehörde.
  • Wohnsitz und Bleiberecht in Deutschland
 

 

Personen mit aktuellem Berechtigungsschein bzw. Berechtigung / Verpflichtung vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde können an einem Integrationskurs des BAMF teilnehmen. Je nach Berechtigungsschein erhalten Sie eine Förderung von 100 % bzw. 50 %. 
 
Bitte beachten Sie: Das BAMF hat am 09.02.2026 mit dem Trägerrundschreiben 02/26 darüber informiert, dass im laufenden Haushaltsjahr keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden. Das bedeutet, dass das BAMF die Finanzierung insbesondere für Unionsbürger:innen, für Menschen aus der Ukraine, Asylbewerber:innen sowie Geduldete (§ 60 a Abs. 2 S. 3 AufenthG) einstellt. Diese Personengruppen konnten bislang Anträge auf freiwillige Teilnahme am Integrationskurs stellen. Diese Möglichkeit wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie den Gültigkeitszeitraum.
 
Eine Teilnahme an einem Integrationskurs ist - freie Plätze vorausgesetzt - auch ohne Berechtigungsschein des BAMF möglich. Allerdings müssen die Kosten in Höhe von 4,58 € / UE selbst getragen werden.
 
Das ids Offenburg muss die gesetzlichen Änderungen umsetzen. Bei Fragen beraten wir Sie – bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.
 

Kurs-Nr.                  2614048270    
Zeitraum                 in Planung        
Buch                       Schritte plus neu 1/ A1.1
Kursort                    vhs.cloud
 
Der Kurs findet täglich, also Montag bis Freitag, von 8:30 Uhr bis 11:45 Uhr, statt. 
Voraussetzung für die Teilnahme sind eine stabile Internetverbindung, technische Kompetenz und ein entsprechendes Endgerät: Tablet, Laptop, PC (Smartphone ist NICHT ausreichend).
 
WICHTIG: Sie möchten an dem Kurs teilnehmen und erfüllen die technischen Voraussetzungen? Dann informieren Sie uns bitte per Mail an anmeldung@ids-offenburg.de.
 

Seit 01.08.2022 beträgt der Eigenanteil für Personen mit Berechtigungsschein 2,29 € pro Unterrichtseinheit (UE). Das sind 229 € pro Modul (100 UE). Bei Bestehen beider Abschlussprüfungen (DTZ mit B1 und Leben in Deutschland) erstattet das BAMF auf Antrag 50 % des gezahlten Eigenanteils zurück.
 
Eine Teilnahme an einem Integrationskurs ist - freie Plätze vorausgesetzt - auch ohne Berechtigungsschein des BAMF möglich. Allerdings müssen die Kosten in Höhe von 4,58 € / UE selbst getragen werden. Das sind 458 € pro Modul (100 UE).
 

Gültig seit 08.01.2026:
Sie können auf Antrag vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
  • Sie beziehen Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
  • Sie beziehen Leistungen nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt)
  • Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der Betrag erhöht sich abhängig von der Anzahl der nach § 32 EstG berücksichtigungsfähigen Kinder:
    Betrag ohne Kind: 2.788,50 Euro
    Betrag mit einem Kind: 3.633,50 Euro
    Betrag ab zwei Kindern: 4.478,50 Euro
    Bitte geben Sie unter Vorlage entsprechender Nachweise, aus welchen sich etwaige Kinderfreibeträge ergeben (z.B. Gehaltsabrechnung, letzte Lohnsteuerbescheinigung oder Selbstauskunft über ELStAM) die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder an.
  • Sie sonst finanziell bedürftig sind.
Hinweis: Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei (Kopie der entsprechenden Bescheinigung, z. B. Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Sozialhilfe, aktuelle Gehaltsabrechnung/gültiger Arbeitsvertrag, der ein Bruttomonatsentgelt ausweist, Wohngeld, BAFöG, Kinderzuschlag, Bezüge nach Asylbewerberleistungsgesetz, Befreiung von Kita-Gebühren, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, örtliches Sozialticket etc.).
 
Die Befreiung wird Ihnen nicht automatisch gewährt. Sie müssen Sie vor Modulbeginn einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Kommen Sie einfach mit dem Nachweis über Ihren Leistungsbezug (Bewilligungsbescheid) zur Anmeldung des ids Offenburg in Offenburg, Achern oder Kehl. Bitte buchen Sie hier einen Termin.
 

Das BAMF erstattet ab 01.01.2025 einen Fahrtkostenzuschuss nur noch ab einer Entfernung von 5 Kilometern vom Wohnort zum Kursort. Einen Fahrtkostenzuschuss erhalten nur noch Personen, die wegen unterschiedlichen Leistungsbezugs nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (Bezug von Bürgergeld (SGB II), Leistungen nach SGB XII, Leistungen nach AsylbLG) und § 9 Abs. 2 Nr. 2 (Bezug von Leistungen nach SGB III) kostenbefreit sind. Keinen Fahrtkostenzuschuss erhalten Teilnehmende, die wegen geringen Einkommens, wegen persönlicher oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (z.B. Wohngeld) oder als Spätaussiedler*innen nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, § 9 Abs. 2 S. 2 oder § 9 Abs. 5 IntV kostenbefreit sind.
 

Gültig seit 06.12.2024:
Das BAMF genehmigt und finanziert ab sofort keine Wiederholerstunden für Teilnehmer:innen im Integrationskurs oder Zweitschriftlernerkurs mehr. Bereits erteilte Wiederholungszulassungen bleiben gültig. Das Absolvieren von Wiederholungsstunden auf eigene Kosten (4,58 € / UE) ist möglich.
 

Nach dem Integrationskurs

 

Spezialmodule

wenn Sie das A2- oder B1- Niveau nicht erreicht haben, können Sie sich für folgende Kurse anmelden:
-Spezialmodul A2 mit 400 Stunden
-Spezialmodul B1 mit 400 Stunden
 

Berufssprachkurs B2 mit 400 oder 500 Stunden