Berufssprachkurs B2
Berufssprachkurs B2 in Offenburg (400 UE)
16.09.26 - 29.01.26: Mo - Fr 08:30 - 12:45 Uhr AUSGEBUCHT
Ferienzeiten: 26.10. - 30.10.26; 24.12.26 - 08.01.27
21.09.26 - 15.04.27: Mo, Di, Do, Fr 13:30 - 16:45 Uhr
Ferienzeiten: 26.10. - 30.10.26; 23.12.26 - 08.01.27
Mittwoch frei, außer am 18.11., 02.12., 16.12.2026
Berufssprachkurs B2 in Offenburg (500 UE)
voraussichtlich ab 12.10.26: Mo - Fr 08:30 - 12:45 Uhr NUR WENIGE PLÄTZE FREI
Ferienzeiten: 26.10. - 30.10.26; 23.12.26 - 08.01.27; 30.03. - 02.04.27
Mittwoch frei, außer am 18.11., 02.12., 16.12.2026
Berufssprachkurs B2 (500 UE) in Kehl - ausnahmsweise Zugang für alle Personen mit Berechtigungsschein für BSK B2 (400 UE und 500 UE)
21.09.26 - 15.04.27: Mo, Di, Do, Fr 08:15 - 12:30 Uhr
Ferienzeiten: 26.10. - 30.10.26; 23.12.26 - 08.01.27; 30.03. - 02.04.27
Berufssprachkurs B2 ONLINE
voraussichtlich ab Anfang März 2027
Das Onboarding findet in Präsenz in Offenburg. Die Teilnahme am Onboarding ist verpflichtend. Bei Nichterscheinen erfolgt die Abmeldung vom Kurs. Ggfs. muss beim Jobcenter / Agentur für Arbeit / BAMF ein neuer Berechtigungsschein beantragt werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Online-Berufssprachkurs B2:
- gültiger Original-Berechtigungsschein
- nachweislich Sprachstand B1
- PC, Laptop, Tablet mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 25 cm (KEIN Smartphone)
- stabiles Internet
- ggfs. zusätzliche Kamera oder Headset
- ein Raum, in dem Sie während der Kurszeiten nicht gestört werden
- Teilnahme am Onboarding in Präsenz in Offenburg. Eine Verschiebung ist nicht möglich.
- bevorzugt Wohnsitz im Ortenaukreis oder in den angrenzenden Landkreisen Emmendingen, Freudenstadt, Rastatt, Freiburg, Karlsruhe, Lörrach.
- Teilnahme am Kurs nur aus Deutschland möglich.
Auch wenn der Kurs im virtuellen Klassenzimmer durchgeführt wird, darf der Kurs nur von Deutschland aus besucht werden. Außerdem müssen Sie zu folgenden Terminen persönlich zu uns nach Offenburg kommen:
- zur Kursanmeldung,
- zur Einstufung (falls erforderlich),
- zur Einführungsveranstaltung in der Woche vor Kursbeginn,
- zur Prüfungsanmeldung
- zur Prüfungsdurchführung
Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Das Kursangebot ab Oktober 2026 wird voraussichtlich Mitte September 2026 bekanntgegeben. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung bei uns vergeben. Sichern Sie sich am besten schon jetzt Ihren Platz auf der Interessentenliste für einen der nächsten Kurse.
Niveaustufen und Kursdauer
Basiskurs B2 mit 400 oder 500 Stunden
Max. 12 Ferientage für die Dauer des Sprachkurses.
Kursorte
Die Berufssprachkurse finden in Offenburg und Kehl statt.
Kurszeiten
Vormittagskurse B2 in Offenburg: Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 12:45 Uhr
Vormittagskurse B2 in Kehl: Montag bis Freitag, 08:15 Uhr bis 12:30 Uhr
Nachmittagskurse B2 in Offenburg: Mo, Di, Do und Fr, 13:30 Uhr bis 16:45 Uhr
Abschlussprüfung
Die Berufssprachkurse mit den Sprachzielniveaus B2 schließen mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Tests für den Beruf B2" (DTB) ab.
Der DTB ist ausschließlich Teilnehmer:innen der Berufssprachkurse vorbehalten, die ihren Berufssprachkurs bis zum Ende besucht haben. Die Anmeldung zum DTB erfolgt persönlich im Kurs. Teilnehmer:innen, die den Kurs vorzeitig abbrechen oder wegen zu hoher Fehlzeiten vom Kurs ausgeschlossen werden, werden umgehend von der Prüfung abgemeldet.
Bei Nichtbestehen können Teilnehmer:innen der Berufssprachkurse die Prüfung bei Vorliegen einer günstigen Prognose einmal kostenlos wiederholen. Wiederholungsprüfungen müssen spätesten vier Monaten nach der Erstprüfung abgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der DTB nicht mehr wiederholt werden.
Die Anmeldung zur fristgerechten Wiederholungsprüfung muss persönlich und mit Termin erfolgen.
Um das Sprachniveau B2 zu erreichen, sind zusätzlich zu den Unterrichtsstunden zwei bis drei Stunden Nacharbeit und Lernzeit pro Tag erforderlich.
Sie haben einen Integrationskurs absolviert und / oder haben bereits nachweislich Vorkenntnisse im Deutschen auf Niveau B1 (nicht älter als 6 Monaten). Sollten Sie kein aktuelles B1-Zertifikat vorlegen können, vereinbaren wir gleich bei der Anmeldung einen Einstufungstermin mit Ihnen.
Wichtig: Wir führen nur einen Einstufungstest mit Ihnen durch, wenn Sie einen Berechtigungsschein oder eine Zuweisung vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit vorlegen können, die Ihnen die Teilnahme an einem Berufssprachkurs in Aussicht stellen.
Für die Teilnahme an einem vom BAMF geförderten Berufssprachkurs benötigen Sie eine Berechtigungsschein. Ausstellende Behörden sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das BAMF.
- Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind bzw. Arbeitslosengeld I beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie Leistungen nach SGB II beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter.
- Beschäftigte und Auszubildende müssen direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahme an einem Berufssprachkurs stellen. In diesem Fall unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin.
Bitte bringen Sie folgenden Unterlagen mit:
- Ihren Ausweis / Pass / Aufenthaltstitel,
- Das Original Ihres Berechtigungsscheins für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter bzw. BAMF. Sollte das Original noch nicht vorliegen, ist eine Anmeldung nur möglich, wenn Sie eine schriftliche Zuweisung Ihres persönlichen Ansprechpartners von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter mit Namen und E-Mail-Adresse Ihres Ansprechpartners abgeben.
- Ihren Nachweis über das Sprachniveau B1 (nicht älter als 6 Monaten). Sollten Sie kein aktuelles B1-Zertifikat vorlegen können, vereinbaren wir gleich bei der Anmeldung einen Einstufungstermin mit Ihnen.
- Ihren aktuellen Nachweis über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG (falls vorhanden).
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können wir Sie zu einem unserer BSK B2 anmelden. Die Plätze werden bei Bekanntgabe der neuen Kurstermine nach Eingang der Anmeldung bei uns vergeben.
Weitere Informationen zur berufsbezogenen Sprachförderung des BAMF erhalten Sie hier.
Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos.
Ausgenommen hiervon sind Beschäftigte, die keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dies gilt auch für Personen, die sich nicht in einer Ausbildung im Sinne des § 57 Absatz 1 SGB III oder in einer Einstiegsqualifizierung befinden, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Antragstellung nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt und deren Bruttoentgelt 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Die maßgebliche Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 10 % für das erste und zweite berücksichtigungsfähige Kind.
Für das Jahr 2026 ergeben sich folgende monatliche Bruttoentgeltgrenzen für die Prüfung der Kostenbeitragspflicht:
- Betrag ohne Kind: 2.788,50 Euro (entspricht 33% der BBG)
- Betrag mit einem Kind: 3.633,50 Euro (entspricht 33% + 10% der BBG)
- Betrag ab zwei Kindern: 4.478,50 Euro (entspricht 33% + 20% der BBG)
Übersteigt Ihr Einkommen die maßgebliche Grenze, müssen Sie seit dem 01.11.2023 einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 € je Unterrichtseinheit (UE) zahlen. Der Kostenbeitrag ist für den gesamten Unterricht zu Beginn des Kurses an den Kursträger zu entrichten.
Beschäftigte, die deshalb kostenlos an einem Berufssprachkurs teilnehmen, weil ihr Bruttoentgelt die oben aufgeführten Betragsgrenzen nicht überschreitet, sind bei selbst zu vertretendem Abbruch des Berufssprachkurses zur Zahlung eines Kostenbeitrags verpflichtet. Die/der teilnehmende Beschäftigte hat im Falle eines nicht zu vertretenden Abbruchs einen nachvollziehbaren Nachweis beim Bundesamt vorzulegen.
Lehrbücher werden den Teilnehmenden kostenlos vom Kursträger zur Verfügung gestellt
Personen, die einen Eigenanteil bezahlt und den Kurs erfolgreich beendet haben, erstattet das BAMF auf Antrag 50 % des gezahlten Eigenanteils zurück. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung auf Rückerstattung des Eigenanteils.
Das BAMF fördert BSK B2 mit 400 und 500 Unterrichtseinheiten. Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmenden in Wort und Schrift auf das Niveau B2 zu bringen und sie auf das Berufsleben in Deutschland vorzubereiten. Hierbei geht es z.B. um die Themen Kommunikation am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Berufsorientierung, Bewerbungsprozess, Aus- und Weiterbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Um an einem Berufssprachkurs B2 teilnehmen zu können, müssen Sie nachweislich Kenntnisse auf dem Niveau B1 haben. Das Ergebnis Ihres aktuellen B1-Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) entscheidet über die Teilnahme an einem BSK B2 mit 400 oder 500 Unterrichtseinheiten teil.
Zugang zum BSK B2 mit 400 Unterrichtseinheiten haben Sie:
- wenn Sie eine der B1-Zertifikatsprüfungen von telc oder Goethe bestanden haben
oder
- wenn Sie den DTZ mit einem guten B1 bestanden haben (Hören / Lesen mindestens 37 Punkte ODER Schreiben mindestens 17 Punkte)
Personen mit einem schwächerem DTZ-Ergebnis erhalten 100 Zusatzstunden und müssen an einem BSK B2 mit 500 Unterrichtseinheiten teilnehmen.
