Berufssprachkurs B1

  
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund geänderter Vorgaben des BAMF können bundesweit ab dem 01.10.2026 wieder Berufssprachkurse auf den Niveaustufen B1 angeboten werden.
Sobald unsere neuen Kurse feststehen, finden Sie alle Termine und Informationen auf dieser Webseite.
 
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden.
 
Die sprachlich-kommunikativen und die weiteren berufsbezogenen Kompetenzen auf dem Niveau B1 werden in 300 UE anhand von Inhalten vermittelt, die für das weitere Berufsleben der Teilnehmenden von Relevanz sind. D.h. insbesondere für die Bereiche Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Aus- und Fortbildung sowie Umgang mit Medien. In weiteren 100 UE werden die Teilnehmenden intensiv auf die Prüfung "Deutsch-Test für den Beruf" (DTB A2/B1) vorbereitet.
 
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Berufssprachkurs B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ). Sie müssen ihr komplettes Stundenkontingent in Höhe von 600 UE (Integrationskurs), 900 UE (Zweitschriftlernerkurs) bzw. 1200 UE(Alphabetisierungskurs) ausgeschöpft haben - also inkl. der Wiederholerstunden. Teilnehmen können auch Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 (Verordnung über die Berufsbezogene Deutschsprachförderung), die keinen Zugang zum Integrationskurs haben. Außerdem benötigen Sie einen Berechtigungsschein für die Teilnahme an den Berufssprachkursen. Ausstellende Behörden sind die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das BAMF.
 
Ist Ihr Prüfungsergebnis DTZ oder Ihr Sprachzertifikat älter als 6 Monate, führen wir einen Einstufungstest durch.
 
Teilnahme an der Infoveranstaltung mit Einstufungstest nur nach vorheriger Anmeldung und nachdem geklärt ist, dass eine Förderung durch das BAMF möglich ist.